DAKS-Newsletter September 2016 ist erschienen!

erst kurz nach Redaktionsschluss des neuen DAKS-Newsletters ist bekannt geworden, dass Heckler & Koch eine Ausschreibung der französischen Armee zur Lieferung von Schnellfeuergewehren gewonnen hat. Über die konkreten Vereinbarungen gibt es derzeit noch keine genauen Auskünfte, aber eine Konsequenz des Geschäfts ist schon jetzt absehbar: die deutsch-französische Rüstungsindustrie wird weiter zusammenwachsen. Entsprechende Pläne, insbesondere aus der Werftindustrie wurden in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich. – Mehr dazu im neuen Newsletter.

Das Frankreich-Geschäft ist aber nicht das einzige Thema, durch das es Heckler & Koch in die Schlagzeilen geschafft hat: Einzelne Bundesländer planen die Polizei künftig auch mit G36-Gewehren zu bewaffenen, die USA erwägen die Entwicklung des XM25-Granatgeräts zu stoppen, der Prozess über angebliche Mängel des G36-Gewehrs vor dem Landgericht Koblenz ist beendet und der Prozess um die möglicherweise illegale Lieferung von Waffen nach Mexiko ist noch immer nicht eröffnet. – Mehr im neuen Newsletter.

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DAKS-Newsletter September 2016

Kriegsspuren: Ökumenische Friedensdekade 2016

Die diesjährige Ökumenische Friedensdekade findet vom 6. – 16. November 2016 statt und steht unter dem Oberthema „Kriegsspuren“. Jan Gildemeister erläuterte die Wahl dieses Themas unter Verweis auf die bleibenden Spuren, die Kriege hinterlassen: Häuser werden zu Ruinen, Natur wird verwüstet, Menschen werden psychisch und physisch verletzt, ihr Leben zerstört. Er identifiziert die deutsche Flüchtlingsdebatte als eine direkte Folge einer verfehlten Interventionspolitik, die statt auf eine nachhaltige Entwicklung auf militärische Lösungen setzt. Der Präsident der deutschen Sektion von pax christi, Bischof Heinz Josef Algermissen, setzt einen weiteren Akzent, wenn er den internationalen Waffenhandel als friedensgefährdend einstuft und auf das bleibende Gefahrenpotential hinweist, das von einmal exportierten Waffen ausgeht.

Kriegsspuren erkennen – Waffenhandel beenden

Aufruf zur Beteiligung an der Ökumenischen Friedensdekade 2017 / Erklärung des pax christi-Präsidenten Bischof Heinz Josef Algermissen, Fulda, zum Internationalen UN-Friedenstag am 21. September 2016

Die Produktion und der Handel mit Waffen gefährden weiterhin den Frieden. Durch Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall, Thyssen Krupp, Krauss-Maffei Wegmann/Nexter, Diehl oder Airbus Defence & Space existiert in Deutschland ein Industriezweig, der durch Entwicklung, Produktion und Verkauf von Waffen Geld verdient. Waffen sind indes keine Waren wie alle anderen, sondern sind Mittel, mit deren Hilfe Kriege geführt werden.

Waffenlieferungen sind nur dorthin möglich, wo eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, politische Konflikte notfalls auch mit militärischen Mitteln zu klären. Sie verändern regionale Machtverhältnisse und schaffen ein Klima des Unfriedens, in dem das Gefühl der subjektiven Bedrohung mit dem Erwerb von Waffen wächst. Waffenlieferungen stehen so in der Gefahr, ein Wettrüsten auszulösen und eine nachhaltige Entwicklung, die Grundlage sozialen Friedens, zu verhindern.

Insbesondere im Blick auf die Region des Nahen und Mittleren Ostens – eine Hauptempfängerregion deutscher Waffenexporte – ist deshalb festzuhalten, dass Waffenexporte keine politische Stabilität schaffen, sondern Frieden gefährden. Deutschlands Position als drittgrößter Waffenexporteur macht deutlich, dass Kriegsursachen auch von Deutschland ausgehen. Frieden ist kein Zustand, über den wir verfügen, sondern eine Hoffnung, die „voll Eifer“ erstrebt werden muss (vgl. Hebr. 12,14).

Aus Sicht der katholischen Friedensbewegung pax christi besteht dringender Handlungsbedarf. Sinnvoll ist eine Klarstellung im Friedensartikel des Grundgesetzes, dass grundsätzlich keine Kriegswaffen und Rüstungsgüter exportiert werden. Notwendig ist auch die Erarbeitung eines Rüstungsexportgesetzes, das die Produktion und den Export von Waffen als Friedensrisiko versteht und die Reduzierung der deutschen Rüstungsproduktion sowie der Rüstungsexporte aus Deutschland anstrebt.

Wer Waffen herstellt und sie in die Welt setzt, trägt Verantwortung für das, was mit diesen Waffen geschieht. Wenn die Bundesregierung Rüstungsexporte genehmigt, sollte sie gleichzeitig konkrete Abrüstungsinitiativen unterstützen, durch die eine Anhäufung von Waffen in den belieferten Ländern verhindert und einem Rüstungswettlauf vorgebeugt wird. Gerade die von Deutschland belieferten Länder des Nahen und Mittleren Ostens brauchen keine neuen Waffen, sondern Schritte zur Demilitarisierung mit dem Ziel, vorhandene Waffen einzusammeln und zu vernichten.

Die deutschen Bischöfe haben in ihrem Hirtenwort „Gerechter Friede“ (vom 27.9.2000) darauf hingewiesen, dass „Lüge und Verdrängung, Selbstbetrug und Verharmlosung… die Heilkräfte einer Gesellschaft“ zersetzen und „die Keime neuen Unfriedens“ bilden (Nr. 109). Wer also „den Frieden will, muss für den Frieden bereit sein“ (Nr. 108).

Solchen Schritten auf dem Weg des Friedens nachzuspüren, lädt die von pax christi mitveranstaltete diesjährige Ökumenische Friedensdekade vom 6. bis 16. November 2016 ein. Unter dem Motto „Kriegsspuren“ will sie das Bewusstsein für den unbedingten Wert des Friedens in Gerechtigkeit schärfen. Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg und er stellt sich nicht automatisch ein, wenn die Waffen schweigen. Kriege hinterlassen Narben, die fortwirken, wenn der letzte Schuss längst verklungen ist. In gleicher Weise ist Frieden auch dann bedroht, wenn nicht gekämpft wird. Spuren dieser Art von Nicht-Frieden gibt es in Deutschland viele.

Die Ökumenische Friedensdekade wendet sich 2016 besonders gegen den Export von Kleinwaffen, durch die weltweit die meisten Menschen zu Tode kommen.

Traditionell stellt sich die Friedensdekade unter das prophetische Wort „Schwerter zu Pflugscharen“ (Jes 2,4; Mi 4,1-3). Sie hält damit die Vision einer Welt offen, in der Menschen keine Waffen mehr brauchen. Wenn dieser Zustand heute sicher noch nicht erreicht ist, bedeutet das noch lange nicht, dass sich Krieg „rechnen“ darf. Wer mit Waffen Geld verdient, schöpft Gewinn und profitiert am Leid von Menschen, ob ihm das klar ist oder nicht.

Schweizer Waffenexporte außer Kontrolle

Nachdem vor drei Wochen bekannt wurde, dass ein IS-Attentäter Ruag-Handgranaten für einen Anschlag verwendete, kommt bereits der nächste Skandal ans Licht: Die Terrormiliz Boko Haram verwendete mindestens einen Mowag-Radschützenpanzer für ihre militärischen Angriffe.

Seit Jahren kritisiert die GSoA die laschen Exportvorschriften für Schweizer Kriegsmaterial und warnt vor der Gefahr, dass dieses in die falschen Hände gerät. Die Liste von Missbrauchsfällen wird immer länger: Ruag-Handgranaten beim IS, geschmuggelte Gewehre in Spanien, Munition im libyschen Bürgerkrieg, Panzer gegen die Demokratiebewegung in Bahrain, Schweizer Waffen im Jemen-Krieg und nun Panzer in den Händen von Boko Haram. Dies sind nur Fälle der letzten paar Jahre. Für die GSoA ist klar: Wer eine ernsthafte neutrale Sicherheitspolitik betreiben will, darf nicht mitverantwortlich für das Erstarken von Terrorgruppen und das Anheizen von Kriegen sein.

Gerade in der aktuellen Situation, in der Millionen von Menschen wegen Kriegen in die Flucht getrieben werden, muss die Schweiz Fluchtursachen bekämpfen. Ein erster Schritt ist hier ganz klar ein Kriegsmaterialexport-Verbot. Wer dies nicht befürwortet, macht sich zum Komplizen von Despoten und anderen Kriegstreibern.

Für Lewin Lempert, GSoA-Sekretär, ist klar: „Die Befürworter von Schweizer Kriegsmaterialexporten stärken mit ihrer Politik Terrorgruppen wie Boko Haram und den IS und zwingen noch mehr Menschen in die Flucht.“

Heckler & Koch gewinnt Prozess vor dem Landgericht Koblenz

Heckler & Koch hatte gegen die Ankündigung der Bundeswehr, Schadenersatzansprüche prüfen zu wollen, vor dem Landgericht Koblenz eine Feststellungsklage eingereicht: Das Gericht möge feststellen, dass die von Heckler & Koch hergestellten Gewehre vertragskonform produziert wurden und die vertragsgemäßen Leistungsmerkmale erfüllen. Inzwischen hat das Landgericht sein Urteil gesprochen und der Klage von Heckler & Koch „in vollem Umfang stattgegeben“. Die Entscheidung kam nicht überraschend (siehe DAKS-Newsletter 08/2016) und ist dabei doch erfrischend eindeutig. Offen ist nun allein die Frage, ob das Verteidigungsministerium das Urteil akzeptieren wird – und damit einräumt, mit der Schadenersatzforderung über das Ziel hinausgeschossen zu sein – oder ob es gegen das Urteil Berufung einlegt. Die Berufungsfrist endet am 2. Oktober 2016.

Heckler & Koch: XM25 vor dem Aus?

Die Beschaffung des neuen Granatgeräts XM25 durch die US-Armee sollte eigentlich längst auf Hochtouren laufen (siehe DAKS-Newsletter 02/2014). Nachdem es jedoch zu einer Kostenexplosion, zu Verzögerungen und zu Leistungsmängeln gekommen ist, soll das Projekt, wie die Welt berichtet, nun einer nochmaligen Prüfung unterzogen und eventuell eingestellt werden. Für Heckler & Koch, das den XM25-Granatwerfer im Rahmen einer Kooperation mit Alliant Techsystems / Orbital ATK entwickelt hat, wäre der finanzielle Verlust einer solchen Entscheidung wohl zu verkraften, da der Hauptteil der Kosten auf die von Orbital ATK entwickelte Munition entfällt, der damit verbundene Vertrauensverlust wiegt jedoch weit schwerer. Dies gilt insbesondere nach der in Deutschland aufgekommenen Kritik am G36-Gewehr.

Heckler & Koch: Prozess um möglicherweise illegale Waffenexporte nach Mexiko ruht weiter

Nachdem sich bereits der Tod bei der Staatssanwaltschaft in Stuttgart bedankt hatte, dass sich diese so viel Zeit mit der Bearbeitung der Klage lässt (siehe: DAKS-Newsletter 04/2015), und es im Mai endlich zur Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart gekommen war, stellt das Gericht nun erneut Verzögerungen in Aussicht: Wie die Neue Rottweiler Zeitung berichtet, habe die Sprecherin des Landgerichts, Elena Gihr, mitgeteilt, dass die Verhandlung erst im Jahr 2017 beginnen wird. Frühestens. So kann der Tod also weiterhin dankbar sein.

Heckler & Koch: G36 jetzt auch für die Polizei

Schleswig-Holstein erwägt, laut Informationen der Lübecker Nachrichten, die Beschaffung von G36-Schnellfeuergewehren für die Polizei. Laut Innenminister Stefan Studt plant das Land derzeit eine grundlegende Modernisierung der Polizeibewaffnung. Insgesamt seien hierfür 14 Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung für die Anschaffung des G36-Gewehrs ist noch nicht getroffen worden, da innerhalb der Regierungskoalition Kritik an dem Vorhaben laut wurde.

Die Polizisten der Hansestadt Hamburg werden dagegen schon heute mit neuen Waffen ausgerüstet: 150 Maschinenpistolen des Typs MP5 sind bestellt und gemeinsam mit der Hansestadt Bremen verhandelt Hamburg über den Erwerb von insgesamt 163 Schnellfeuergewehren. Davon sind 130 Stück für die Hamburger Polizei bestimmt und 33 für Bremen. Diese Verteilung zeigt, dass die Frage, ob Polizisten mit militärischen Kriegswaffen ausgerüstet werden sollen, keine Frage der Sicherheitslage darstellt, sondern eine Frage der strategischen Ausrichtung der Polizei: Während in Bremen die Angehörigen des Sondereinsatzkommandos mit den Waffen ausgerüstet werden sollen, ist in Hamburg die mehr oder weniger flächendeckende Einführung der Waffe geplant.

Auf dem Weg zu einer EADS der Meere?

Nach dem Misserfolg von Thyssen Krupp Marine Systems bei der Bewerbung um den australischen U-Boot Auftrag steht TKMS vor dem Umbau. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der australischen Entscheidung hatte Thyssen Krupp angekündigt, nun prüfen zu wollen, ob die Marinesparte strukturell wettbewerbsfähig aufgestellt sei (siehe: DAKS-Newsletter 06/2016). – Mit der angekündigten Entlassung des bisherigen Vorstands von TKMS, Hans Christoph Atzpodien, wird nun eine zweite Runde der Umstrukturierung eingeläutet. – Das Handelsblatt berichtete. An deren Ende auch eine Integration der europäischen Marinewerften stehen könnte (siehe: DAKS-Newsletter 04/2016).

Die Welt zitierte die Vorsitzende des TKMS-Konkurrenten German-Naval-Yards-Kiel (GNYK), Susanne Wiegand, mit den Worten:

„Meiner Meinung nach war die Zerschlagung des deutschen Militärschiffbaus ein Riesenfehler. […] Für die Schiffsindustrie im Land bedeutete dies eine Schwächung. Ich halte einen starken Verbund für wesentlich besser geeignet, national und international erfolgreich zu sein.“

Angesprochen auf eine Kooperation zwischen GNYK und TKMS verweist sie auf die bestehenden Verbindungen zwischen GNYK und der britischen BAE Systems und erklärt, schon jetzt sei eigentlich viel in Bewegung: „Sie müssen sich nur die Branche genau anschauen.“

Unter diesen Rahmenbedingungen scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis Kooperations- und Fusionsgespräche zwischen den beteiligten Werften auch öffentlich bekannt werden.

Die Sustainable Development Goals der UN und die Vision eines nachhaltigen Friedens

Im Jahr 2000 verabschiedete die UN mit den „Millenium Development Goals“ eine politische Zielperspektive, in der sich die UN-Mitgliedsstaaten verpflichten, die Lebensbedingungen der Menschen weltweit in acht Bereichen binnen 15 Jahren quantitativ messbar zu verbessern. Inhaltlich ist diese Vision einer besseren Welt mit dem Jahr 2015 zwar noch nicht überholt, aber sie wurde durch ein fast noch ambitionierter anmutendes Programm abgelöst: Die Sustainable Development Goals gelten seit dem 1. Januar 2016 als eine Selbstverpflichtung der UN-Mitgliedsstaaten. Anders als die Millenium Goals legen die SDG zwar keine quantiativ messbaren Zielvereinbarungen fest, aber dafür benennen sie sehr detailiert die Felder, in denen die Mitgliedsstaaten in den kommenden 15 Jahren arbeiten wollen. Benannt werden 17 Bereiche, die in 196 Unterkategorien bestimmen, an welchen Punkten eine „nachhaltige Entwicklung“ not tut.

Wenn dabei unter Punkt 16 Begriffe wie „Peace, Justice and strong Institutions“ als ein eigener Bereich benannt werden, so machen sich die UN-Mitgliedsstaaten einen erweiterten Friedensbegriff zu eigen. In dieser Entscheidung drückt sich die Erfahrung aus, dass eine nachhaltige Entwicklung auf Frieden angewiesen ist. Im Hinblick auf die Rüstungsexportproblematik ist dann jedoch besonders zu begrüßen, dass in einer der Unterkategorien zu Bereich 16 der internationale Waffenhandel explizit thematisiert wird: „By 2030, significantly reduce illicit financial and arms flows, strengthen the recovery and return of stolen assets and combat all forms of organized crime.“

Wenn sich die UN-Mitgliedsstaaten verpflichten, die illegalen Finanz- und Waffenströme bis zum Jahr 2030 erheblich zu reduzieren, so ist damit eine Selbstverpflichtung formuliert, deren Folgen noch nicht ganz klar sind. Jens Martens und Wolfgang Obenland, die Autoren einer grundlegenden Studie über die 2030-Agenda, erläutern die Aussageabsicht unter Hinweis auf den Diskussionsprozess, der zur Formulierung dieser Unterkategorie geführt hat. Demnach habe sich insbesondere die Bundesregierung „für ein solches Ziel eingesetzt. In ihrem Positionspapier für die Verhandlungen hat sie unter anderem die Proliferation von Kleinwaffen als eines der wichtigsten Hindernisse auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung bezeichnet.“ (siehe: 2030-Agenda, S.126) Unter Verweis auf die „Praxis der Genehmigung von Waffenexporten“ (siehe: 2030-Agenda, S.126-127) geben die Autoren dann zu bedenken, dass Deutschland noch einen weiten Weg zu gehen hat, bis es der Vision einer nachhaltigen Entwicklung gerecht wird.

Aus friedensethischer Perspektive ergeben sich eine Reihe von Problemen. Dies betrifft zunächst die enthaltenen Engführungen der Rüstungsexportproblematik: Wenn die SDG davon sprechen, dass nur der illegale Waffenhandel reduziert werden soll, so ist das eine Sprachregelung, die dem großen Erfolg des Arms Trade Treaty geschuldet ist: In ihm haben sich die UN-Mitgliedsstaaten auf eine Regulierung des internationalen Waffenhandels verständigt, um so den illegalen Handel mit Waffen zu erschweren. Wenn in den SDG nun also erneut der illegale Handel mit Waffen thematisiert wird, so ist darin eine Bekräftigung des rechtlich verbindlichen Charakters des ATT enthalten, der das Vertragswerk erneut ins internationale Bewusstsein rückt. Andererseits ist aber natürlich auch klar, dass – entgegen der wortwörtlichen Formulierung – nicht allein der illegale Waffenhandel gemeint sein kann, sondern eine Regulierung des legalen Handels, um auf diese Weise den illegalen Handel zu erschweren. Andererseits ist vor diesem Hintergrund dann auch klar, dass die SDG nicht allein die Kleinwaffenproblematik in den Blick nehmen, sondern den Handel mit allen Arten von Waffen und ihrer Munition. – So wie ja auch der Arms Trade Treaty verschiedene Waffenkategorien kennt, die alle durch den Vertrag erfasst werden.

Jenseists dieser eher technischen Probleme steht jedoch die große Frage im Raum, wie die durch die SDG formulierte Vision eingeholt werden kann. Anders als der Arms Trade sind sie kein rechtlich bindendes juristisches Vertragswerk, sondern wenn überhaupt „soft law“. Sie sind bewusst offen formuliert, um den visionären Charakter des Textes hervortreten zu lassen. Um diesem Geist gerecht zu werden, scheint es deshalb angebracht, nicht so sehr die Bedeutung der einzelnen Buchstaben zu diskutieren, sondern zu erörtern, wie die verschiedenen zivilgesellschaftlichen Träger und Akteure, die im Bereich der Entwicklungshilfe wie im Bereich der Friedensbewgung aktiv sind, ihre Bemühungen koordinieren können, um der Vision einer nachhaltig-friedlichen Entwicklung näher zu kommen.

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