von Jürgen Grässlin
Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) setzen einen engen Handlungsrahmen für deutsche Waffentransfers. In den „Politischen Grundsätzen zum Rüstungsexport“ der Bundesregierung spielt die Menschenrechtsklausel eine gewichtige Rolle. Tatsächlich kritisieren Regierungsvertreter Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea oder dem Iran, die der „Achse des Bösen“ zugeordnet werden, vehement. Beide Staaten stehen, wie 21 weitere, auf der vom Bundesausfuhramt (BAFA) aktuell publizierten Embargoliste.[#1]
Und auch die Diktatoren in Ägypten und Libyen mussten sich in den vergangenen Wochen massive Kritik seitens der Kanzlerin und ihres Außenministers gefallen lassen. Guido Westerwelle mahnt in diesen Tagen eindringlich: „Der Weg zur Stabilität führt über die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte“.[#2] Medienträchtig rettete die deutsche Marine einige hundert Flüchtlinge aus Libyen – weitaus weniger als geplant.
Diese Medaille besitzt zwei Seiten: die der menschenrechtsorientierten Verbalpolitik und die der interessengesteuerten Realpolitik. So wurden und werden weiterhin dem Westen wohl gesonnene Scheindemokraten und Diktatoren mit Waffenlieferungen belohnt, vor allem dann, wenn sie uns wirtschaftspolitisch oder militärpolitisch nahe stehen. Die Profite der deutschen Rüstungsindustrie – allen voran der European Aeronautic Defence and Space Company N.V. (EADS) – mit dem maßgeblichen Anteilseigner Daimler AG und der Heckler & Koch GmbH stiegen in den vergangenen Jahren.
Moralische Hemmnisse existieren in derlei Fällen offenbar nicht. Wie doppelbödig und damit heuchlerisch die deutsche Regierungspolitik ist, zeigt der folgende Beitrag am Beispiel der Jahre währenden Rüstungstransfers in die Diktaturen Ägypten, Libyen und Saudi-Arabien. Read More→